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Im gängigen Kreditverträgen werden alle die Auszahlung des Kredits und die Rückzahlung betreffenden Einzelheiten geklärt und festgehalten. Dazu gehören im Einzelnen die Laufzeit, alle anfallenden Kosten und potentiellen Zinsen und daneben die oben erwähnten Kriterien der Rückzahlungsabwicklung. Zudem werden alle vom Kreditnehmer gewährten Sicherheiten geprüft und angenommen oder nicht. Die Kündigung ist hier auch noch zu nennen, über die damit zusammenhängenden Rechte sollte man sich in jedem Einzelfall genau informieren und mit anderen Kreditinstituten vergleichen. Sind alle im Vertrag festgehaltenen Bedingungen für Kreditnehmer- und Geber sinnvoll, wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und erlangt damit seine rechtskräftige Gültigkeit.
Natürlich können hier, wie bei allen Vertragsabschlüssen, im Einverständnis beider Parteien zusätzliche Bedingungen hinzugezogen werden. Zu diesen gehört im folgenden Verlauf oft der Verwendungszweck des Kreditnehmers. Er kann durchaus vertraglich an diesen Zweck gebunden werden und somit könnten seitens des Kreditnehmers mit dem Kreditgeld keine vom Finanzierungsplan abweichenden Ausgaben getätigt werden.
Dies wirkt für den Kreditgeber natürlich als Risiko minimierende Maßnahme und gibt ihm die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen riskante Ausgaben einleiten zu können. Dies wirkt sich jedoch in den meisten Fällen auch positiv auf den Kreditnehmer aus, da der zustande gekommene Finanzierungsplan strikt eingehalten werden muss. Halten Kreditgeber- und Nehmer die vertraglich festgelegten Bedingungen ein, wirkt sich der Vertragsablauf wie jeder andere aus.
 
Dr. Lang
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